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externe Datenschutzbeauftragte
| Entscheiden Sie sich für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. … Ab einer Firmengröße von 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach §4f BDSG gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Schwerpunkte liegen auf folgenden Gebieten:
- Vorabkontrolle des Datenschutzes
- Firmencheck / Sicherheitscheck
- Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderen Vorschriften zum Datenschutz
- Führung des Verfahrensverzeichnisses (Übersicht) nach §4g BDSG
- Beschwerdemanagement
- Schulung der Mitarbeiter, Abteilungen und der Geschäftsleitung
- Erarbeitung von Datenschutzkonzepten
- Erarbeitung von Sicherheitskonzepten
- Erstellung von Datenflusskernkonzepten
Weiterhin auf die Einhaltung von Gesetzen wie das:
- Telemediengesetz (TMG)
- Signaturgesetz (SigG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgsetz (AGG)
Ihre Vorteile im Einzelnen:
- keine Personalbindung
- kurzfristige Verfügbarkeit
- Fachkunde und Fachkompetenz
- Praxiserfahrung durch Synergien zu anderen Unternehmen
- keine Betriebsblindheit
- keine Kosten für Aus- und Weiterbildung und damit
- rationelles Kostenmanagement
Datenschutz für Ihren Erfolg und Ihre Absicherung.
Rufen Sie uns an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Datenschutz Kassel dem externen Datenschutzbeauftragten Ron Wieland |
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