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externe Datenschutzbeauftragte



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entscheiden Sie sich für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Ab einer Firmengröße von 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach
§4f BDSG gesetzlich vorgeschrieben.


Unsere Schwerpunkte liegen auf folgenden Gebieten:

  • Vorabkontrolle des Datenschutzes
  • Firmencheck / Sicherheitscheck
  • Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderen Vorschriften zum Datenschutz
  • Führung des Verfahrensverzeichnisses (Übersicht) nach §4g BDSG
  • Beschwerdemanagement
  • Schulung der Mitarbeiter, Abteilungen und der Geschäftsleitung
  • Erarbeitung von Datenschutzkonzepten
  • Erarbeitung von Sicherheitskonzepten
  • Erstellung von Datenflusskernkonzepten


Weiterhin auf die Einhaltung von Gesetzen wie das:

  • Telemediengesetz (TMG)
  • Signaturgesetz (SigG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgsetz (AGG)


Ihre Vorteile im Einzelnen:

  • keine Personalbindung
  • kurzfristige Verfügbarkeit
  • Fachkunde und Fachkompetenz
  • Praxiserfahrung durch Synergien zu anderen Unternehmen
  • keine Betriebsblindheit
  • keine Kosten für Aus- und Weiterbildung und damit
  • rationelles Kostenmanagement


Datenschutz für Ihren Erfolg und Ihre Absicherung.

Rufen Sie uns an.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Datenschutz Kassel dem externen Datenschutzbeauftragten Ron Wieland

 
Samstag, 19. Mai 2012
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